Haftungsausschluss für den HochRhön BergTrail
Durch die Anmeldung von mir oder von mir für Dritte (Sammelmeldung), werden von allen
Teilnehmern nachstehende Bedingungen anerkannt.
Haftungsausschluss
Die Veranstalter oder deren Vertreter (Organisatoren) und Beauftragte haften nicht für Schäden, Unfälle oder Verletzungen jeder Art, die durch die Teilnahme am KidsRun, BergTrail Light, HochRhön-BergTrail und an den Rahmenveranstaltungen entstehen können. Versicherung ist Sache des Teilnehmers. Ich bin damit einverstanden, dass die in meiner Anmeldung genannten Daten, die von mir gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Internet, Werbung, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen ohne Vergütungsanspruch meinerseits genutzt und weitergegeben werden dürfen. Ich versichere, dass mein genanntes Geburtsjahr richtig ist und dass ich meine Startnummer an keine andere Person weitergeben werde. Mir ist bekannt, dass ich disqualifiziert werde, wenn ich die offizielle Strecke verlasse oder mich von Personen auf Sportgeräten (Inline-Skates, Fahrräder o. ä.) begleiten lasse. Ist ein Teilnehmer minderjährig, so versichert er hiermit, dass er die Einwilligung der Erziehungsberechtigten eingeholt hat, und diese auf Verlangen auch vorzeigen kann. Nach § 6 BGB kann dem Vertrag durch die Erziehungsberechtigen auch zugestimmt werden, wenn diese sich nicht rühren und aktiv widersprechen. Der Teilnehmer nimmt mit Bestätigung des Haftungsausschlusses, die Veranstalter, die Firma BECK -Orthopädie, Analyse, Schuhe & Sport, den TSV Hilders oder deren/ dessen Vertreter (Organisatoren) und Beauftragte aus jeglicher Haftung für die Teilnahme. Der Teilnehmer erkennt ausdrücklich auch die aktuell gültige Ausschreibung des HochRhön-BergTrail an.
Pflichten des Teilnehmers
Den Hinweisen und Vorgaben des Veranstalters/Organisatoren und den Anweisungen der Hilfskräfte ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des betreffenden Teilnehmers vorzunehmen. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Der Teilnehmer erklärt verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen. Der Teilnehmer erklärt, dass er körperlich fit ist, für diesen Wettkampf ausreichend trainiert hat und die Tauglichkeit der Teilnahme durch einen Arzt attestiert worden ist. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass die Teilnahme an der Veranstaltung Gefahren in sich birgt und das Risiko ernsthafter Gefahren nicht ausgeschlossen ist. Der Teilnehmer erklärt sich bereits jetzt einverstanden damit, dass er während der Laufveranstaltung auf seine Kosten medizinisch behandelt wird, falls dies bei Auftreten von Verletzungen im Falle eines Unfalles und/oder bei Erkrankungen im Verlaufe des Rennes ratsam sein sollte. Weiterhin erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass er jederzeit von Rettungskräften aus dem Rennen genommen werden kann, falls gesundheitlich bedenkliche Anzeichen erkennbar wären. Sofern eine medizinische Behandlung des Teilnehmers während der Veranstaltung erforderlich wird, erklärt sich der Teilnehmer mit dieser im Voraus einverstanden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass medizinische Dienstleistungen im Startgeld nicht inbegriffen sind und dem Teilnehmer nach den üblichen ärztlichen Tarifen direkt berechnet werden können. Es ist Sache des Teilnehmers, eine ausreichende Versicherungsdeckung für medizinische Behandlung zu besitzen. Eine Haftung des Veranstalters hierfür ist ausgeschlossen.
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Gleichstellungsklausel
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